Heilpädagogische Praxis "Lichtblick" in Talheim
Was ist
Heilpädagogik?
“Heilpädagogik versteht sich als
eine wissenschaftliche Disziplin der Pädagogik. Sie
beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Menschen, deren
Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verläuft.
Dieses können leichte oder schwere
Beeinträchtigungen in körperlichen, geistigen,
sensorischen, sprachlichen, seelischen und sozialen Bereichen
sein; Sie haben entscheidenden Einfluß auf den gesamten
Menschen und seine Entwicklung. In der Heilpädagogik geht es
primär nicht um die Behebung eines Defizites, sondern um die
ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit des Menschen
in seinem gesamten sozialen Umfeld.”
(aus: “Heilpädagogische Freie
Praxis”, Berufsverband der Heilpädagogen e.V.)
Arbeitsschwerpunkte
- Begleitung des Kindes in seiner
individuellen Lebenswelt
- Pädagogische Hilfestellung für Eltern zur
Konfliktbewältigung
- Zusammenarbeit mit allen an der Entwicklung
des Kindes beteiligten Institutionen und Personen
Methoden
- Heilpädagogische Spielbehandlung (nach V.
Axline)
- Auditives Wahrnehmungstraining
- Visumotorische Übungsbehandlung (nach M.
Frostig)
- Rhythmik
- Förderung der Fein- und Grobmotorik
- Sensorische Integration
- Psychomotorik
Marion Kurz: Stationen der
beruflichen Praxis:
- Ausbildung zur Kinderpflegerin (1980-1982)
- Ausb. zur staatl. anerk. Erzieherin (1985-1987)
- Arbeit mit erwachsenen geistig und mehrfach
behinderten Menschen (1987-1988)
- Außenwohngruppe für verhaltensauffällige
Kinder und Jugendliche (1988-1990)
- Jugendleiterin für lernbeh. Jugendliche / junge
Erwachsene im Berufsbildungswerk des CJD in Offenburg und
Nothilfe in den BBW Bönnigheim und Heidenau bei Dresden
(1990-1995)
- Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin am
Institut für soziale Berufe SPI in Ravensburg, daneben
Arbeit in einem Wohnheim für Erwachsene mit geistiger
Behinderung
(bis 1996)
- Freie Mitarbeiterin in einer Kinderarztpraxis
(1997-2000)
Kostenübernahme
Heilpädagogische Förderung und Elternberatung sind
Maßnahmen der Eingliederungshilfe
- nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG ) bzw.
- nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
§27ff – Hilfe zur Erziehung und
§35a – Eingliederungshilfe für seelisch
Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und
Jugendliche.
Wenn eine heilpädagogische Förderung gewünscht
wird und notwendig ist, werden die Kosten hierfür in der
Regel vom Jugend- bzw. Sozialamt einkommensunabhängig
übernommen.
Für ein erstes Beratungsgespräch werden keine Kosten
berechnet.
Anlaß zur
Förderung
Tatsächliche oder drohende geistige Behinderungen,
Mehrfach- und Lernbehinderungen sowie seelische Behinderungen,
z.B.
- Beeinträchtigungen in der
Persönlichkeitsentwicklung
- Allgemeine Entwicklungsverzögerungen
- Wahrnehmungsstörungen
- Teilleistungsstörungen, Lern- und
Leistungsblockaden
- Konzentrationsstörungen
- Hyperaktivität/Aufmerksamkeitsstörungen –
Antriebsschwäche
- Sprachauffälligkeiten
- Aggressivität sowie soziale Unsicherheit
Kontakt
Heilpädagogische Praxis
“Lichtblick”
Marion Kurz
Am Schlegelsberg 10
74541 Vellberg-Talheim
Telefon / Anr. Beantw.: 07907 / 94 14 88
Fax: 07907 / 94 14 86
e-Mail: kurz@hp-lichtblick.de